Befähigte Person für die Prüfung von Hubarbeitsbühnen

Ziele und Grundlagen:

In diesem Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde um Hubarbeitsbühnen zu prüfen. Das Seminar vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz. Die Ausbildung zur Befähigten Person zur Prüfung für Hubarbeitsbühnen beruht auf folgenden rechtlichen Grundlagen bzw. anerkannten Regelwerken:
  • DGUV Regel 100-500
  • DGUV Grundsatz 308-002
  • DIN_Normen
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Worum geht es in dem Kurs Hubarbeitsbühnen werden immer häufiger eingesetzt und dienen als Plattformen für hoch gelegene Arbeitsplätze. Leider kommt es dabei auch immer wieder zu Unfällen, die in der Regel durch eine fachkundige Prüfung der Hubarbeitsbühne vermeidbar gewesen wären. Hubarbeitsbühnen sind nach der ersten Inbetriebnahme und dann in Abständen von längstens einem Jahr durch eine Befähigte Person zu prüfen. In der Schulung vermitteln Ihnen erfahrene Referenten die erforderlichen Kenntnisse, um als Befähigte Person eigenverantwortlich Hubarbeitsbühnen wiederkehrend zu prüfen. Ebenso erhalten Sie die relevanten Kenntnisse, um Hubarbeitsbühnen zur weiteren Verwendung freizugeben. Sprechen Sie uns für eine Inhouse-Schulung gerne jederzeit an!

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