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Weiterbildung

Impression der heutigen Schulung „Befähigte Personen zur Prüfung von Leitern und Tritten“

Heute bilden wir unsere Teilnehmer in Recklinghausen zur „Befähigte Personen zur Prüfung von Leitern und Tritten“ aus.

Nach dem Theorieteil, in dem es hauptsächlich um die Rechtlichen Grundlagen, also die z.B. Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV Information 208-016, geht, folgt ein praktischer Teil.
Die Teilnehmer müssen an den verschiedensten Leitern und Tritte ihr frisch erlerntes Wissen in der aktiven Prüfung der Arbeitsgeräte anzuwenden.

Bewaffnet mit Prüfprotokollen und Plaketten geht es für die Teilnehmer dann in den praktischen Teil und damit die Prüfung von Tritten, Steigleitern und Anlegeleitern. Bekommt eine Leiter oder der alte Tritt eine gültige Plakette oder muss das Arbeitsmittel aus dem Betrieb genommen werden? Das gilt es durch intensive Prüfung zu entscheiden!

Als letztes müssen die Teilnehmer dann noch eine kleine Prüfung ablegen. Wird diese erfolgreich absolviert, dann sind die Teilnehmer ausgebildete „Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten“ und können in ihrem Unternehmen entsprechend ernannt werden.

Wir wünschen unseren Teilnehmern viel Erfolg bei Ihrer zukünftigen Aufgabe!

Das Team der HBZ-GmbH

Nebenbei:
Warum gibt es „Befähigte Personen zur Prüfung von Leitern und Tritten?
Leiter und Tritte werden im Arbeitsalltag wie selbstverständlich eingesetzt. Überall dort, wo Tätigkeiten in der Höhe und möglichst mit zwei Händen erfolgen sollen, werden Leiter und Tritte benötigt und verwendet. Die Stürze von diesen Arbeitsmitteln gehören zu den häufigsten Unfallursachen und ziehen in fast allen Fällen gesundheitliche Schäden nach sich. Häufig passieren solche Unfälle durch defekte Leitern oder beschädigte Tritte. Dabei sind gemäß § 14 Betriebssicherheitsverordnung regelmäßige Prüfungen von Leitern und Tritten durch den Arbeitgeber vorzunehmen – stellt sich bei einem Unfall heraus, dass der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, ergeben sich haftungsrechtliche Folgen. Für diese Prüfungen kann der Arbeitgeber befähigte Personen aus der eigenen Belegschaft bestellen – sofern sie die Voraussetzungen erfüllen

Was ist eine „Befähigte Person“?
Die „Befähigte Person“ ist dazu in der Lage den Umfang, die Art und die Fristen der erforderlichen Prüfungen eigenständig festzulegen und die Dokumentation eigenständig zu führen. Fachliche Voraussetzungen nach TRBS 1203 „Zur befähigten Personen“.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen für die befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten?
Wer zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten bestellt werden soll, muss drei Voraussetzungen erfüllen: Eine einschlägige Berufsausbildung haben, Berufserfahrung besitzen und. zeitnahe berufliche Tätigkeit ausüben. Die Sachkunde kann in unserem Seminar erworben werden.

Wenn Sie auch Interesse an der Ausbildung zur „Befähigten Person“ haben, schauen Sie sich doch auf unserer Homepage um. Dort finden Sie auch die nächsten Termine!

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