Befähigte Person für Brandschutztüren und -tore

Ziele und Grundlagen:

In diesem Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde um Brandschutztüren und -tore zu prüfen. Das Seminar vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz. Die Ausbildung zur befähigten Person Brandschutztüren und -tore beruht auf folgenden rechtlichen Grundlagen bzw. anerkannten Regelwerken:
  • ASR 1.7
  • TRBS 1203
  • DIN EN 16034
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Worum geht es in dem Kurs Um im Brandfall bestmöglichen Schutz zu garantieren, müssen auch Brandschutztüren und -tore geprüft werden! In der jeweiligen Bauordnung oder den jeweils gültigen Sonderbauvorschriften ist geregelt, wo Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind. Türen, die den Anforderungen des Brandschutzes genügen müssen, werden als Brandschutztür bezeichnet. Dabei gibt es bauordnungsrechtliche Unterscheidungen. Brand- und Rauchschutztüren müssen nach Einbau, nach Veränderung und regelmäßig wiederkehrend durch Befähigte Personen geprüft werden. Verantwortlich für die Funktionsfähigkeit und den betriebssicheren Zustand von Brandschutztüren und -toren sind Bauherrn, Betreiber und Arbeitgeber. In dieser Schulung werden Sie zur "Befähigten Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren" qualifiziert.

 480,00

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