Bediener für Hubarbeitsbühnen

Ziele und Grundlagen:

Für einen sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen müssen die Bediener von Hubarbeitsbühnen in Theorie und Praxis unterwiesen sein. Ohne diese vorgeschriebene Unterweisung dürfen sie nicht für Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen eingesetzt werden. Die Ausbildung zum Bediener von Hubarbeitsbühnen beruht auf folgenden rechtlichen Grundlagen bzw. anerkannten Regelwerken:
  • Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)
  • DGUV Information 208-019 - DGUV Grundsatz 308-008
  • Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV
Worum geht es in dem Kurs Auf Baustellen und bei vielen Tätigkeiten in den Betrieben kommen immer häufiger fahrbare Hubarbeitsbühnen zum Einsatz. Damit steigt die Produktivität, die Arbeit wird erleichtert und der Sicherheits- und Gesundheitsschutz verbessert. So sicher Arbeitsbühnen auch sind, die Unfallmeldungen hierzu häufen sich. Durch falsch aufgestellte oder schadhafte Hubarbeitsbühnen kommt es immer noch zu zahlreichen Unfällen in den Betrieben. Zum sicheren Betreiben von Hubarbeitsbühnen gehört ein Maß an Grundinformationen, Wissen und fachspezifischem Können. Ohne vorgeschriebene Unterweisung dürfen Sie nicht für Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen eingesetzt werden, so die gesetzliche Vorgabe. Bei unserer Schulung zum Bediener von Hubarbeitsbühnen geht es darum, dass sichere arbeiten mit einer Hubarbeitsbühne zu erlernen und umzusetzen. Sie erhalten in Theorie und Praxis Kenntnisse und Fähigkeiten. So erkennen Sie die Gefährdungen beim Umgang mit Hubarbeitsbühnen, können Schutzziele festlegen und geeignete Maßnahmen ableiten. Sprechen Sie uns gerne jederzeit bezüglich einer Inhouse Schulung an.

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