Unternehmen, Arbeitgeber und Selbstständige - Bildungsgutschein
Dieser Gutschein über Weiterbildungen für Arbeitssuchende wird von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter ausgegeben.
Durch die anerkannte AZAV-Zertifizierung aller unserer Maßnahmen besteht für Arbeitsuchende und Geringqualifizierte Beschäftigte die Möglichkeit, sich unsere Aus- und Weiterbildungen durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter zu fördern zu lassen. Diese übernehmen bis zu 100% der anfallenden Kosten.
Die vor Ort ansässige Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter übernimmt mit Hilfe dieses Bildungsgutscheins nicht nur die Kosten für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung. Gefördert werden auch alle Kosten, die direkt in Verbindung mit der Weiterbildungsmaßnahme stehen. Das beinhaltet zum Beispiel Lehrgangs- und Fahrtkosten, Kosten für Unterbringung, Verpflegung und für die Betreuung von Kindern.
Voraussetzungen
- Beratung durch die Agentur für Arbeit
- Arbeitnehmer, deren Arbeitsverträge auslaufen
- Bezieher von Arbeitslosengeld I und II
Diese Förderung, der sogenannte Bildungsgutschein, kann für alle Weiterbildungen der HBZ Hanseatisches BildungsZentrum GmbH beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie auch hier
LINK FOLGT!