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Rententräger und Berufsgenossenschaften

Wenn aus gesundheitlichen Gründen der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, dann ist es möglich einen Antrag auf Hilfe zur beruflichen Rehabilitation zu stellen. Bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Berufsgenossenschaft kann Unterstützung für eine berufliche Weiterbildung beantragt werden.

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