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Förderung für Privatpersonen Die Bildungsprämie

Die Förderung von Privatpersonen kann mit einer Bildungsprämie realisiert werden. Mit der Bildungsprämie übernimmt der Staat die Hälfte der anfallenden Kosten für Weiterbildungskurse und Prüfungen in Höhe von bis zu 500 Euro. Diesen Bildungsgutschein erhalten Erwerbstätige, deren zu versteuernden Jahreseinkommen derzeit 20.000 Euro bei Alleinstehenden und 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten nicht übersteigt. 

 Mindestens die gleiche Summe muss dann noch als Eigenanteil geleistet werden.

Kosten die durch die Qualifizierungsmaßnahme entstanden sind, können in voller Höhe steuerlich abgesetzt werden.

Voraussetzungen für die Förderung für Privatpersonen:

  • Sie sind durchschnittlich 15 Stunden in der Woche erwerbstätig – dies gilt auch für Selbständige.
  • Sie haben eine deutsche Staatsangehörigkeit oder eine gültige Arbeitserlaubnis für Deutschland.
  • Sie verfügen über ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro).

Wenn Sie diese Kriterien erfüllen, steht einer Förderung nichts im Wege. Sie können gleich im gewünschten Weiterbildungsbereich durchstarten.

Weitere Informationen über eine Förderung der Weiterbildungen bei der HBZ Hanseatisches BildungsZentrum GmbH durch eine entsprechende Bildungsprämie erhalten Sie hier:

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